Liebe
Klienten/Patienten
Ich möchte Sie darüber aufklären,
daß ich, nach § 203, Abs. 1 Satz 1, des Strafgesetzbuch
(StGB) der Schweigepflicht unterliege.
Aufgrund meiner Tätigkeit als freie
Therapeutin, erfolgt die Honroarabrechnung direkt mit Ihnen
nach jeder Sitzung wie auch die Aushändigung der Rechnung.
Es werden keinerlei Daten an Versicherungsträger
oder sonstige Dritte weitergegeben, wie es bei
kassenärztlich verpflichtete Therapeuten und Ärzte
im allegemeinen der Fall ist. Solche über Sie gespeicherten
Informationen können von erheblichem Nachteil werden,
z.B., wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen
oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder
Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder
Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen.
Wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse
abrechenen möchten, erhalten Sie eine Rechnung mit
Diagnoseschlüssel und GebüH-Ziffer.