Kosten
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen,
je nach Vertragsgestaltung, eventuell die Kosten einer Therapie.
Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung
nach.
Kostenerstattung
über die gesetzliche Krankenversicherung:
Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem
Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen
meist nicht übernommen. Eine Durchsetzung der Kostenübernahme
bedeutet oftmals eine gerichtliche Auseinandersetzung und
kann sehr lange dauern.
Detailliertere Informationen zur Honorarhöhe
erhalten Sie gerne telefonisch durch die Praxis.
Die Praxis für
Psychotherapie (HPG), Erwachsenen- und Sozialbildung ist
eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt deshalb direkt
mit dem Patienten/Klienten nach jeder Sitzung.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung
von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen
Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung.
Stand: Januar 2010